Sie zahlen nicht fristgemäß die Miete - was passiert?

Die Mietzahlung für alle Wohnungen erfolgt nach folgenden Grundsatz:

20% der Gesamtmiete bis 14 Tage nach Buchungsbestätigung.

Sollte die Miete nicht innerhalb dieser Frist eingehen, können wir den Mietvertrag einseitig kündigen und die Buchung stornieren ohne ersatzpflichtig zu werden. Der Anspruch auf der gemieteten Wohnung erlischt und die gemietete Wohnung wird zur Weitervermietung freigegeben.

Restzahlung bis spätestens 1 Monat (Eingang auf unser Bankkonto) vor Mietbeginn. (Beachten Sie, dass wir in den Schriftverkehr spätere Zahlungsfristen festlegen können).

Sollte die Miete nicht innerhalb dieser Frist eingehen, können wir den Mietvertrag einseitig kündigen. Der Anspruch auf der gemieteten Wohnung erlischt. Bei Stornierungen gelten die Preise laut AGB.

Mietzahlungen für die Ferienwohnungen im Ferienhaus in Ohrdruf und Haarhausen

Ferienhaus Ohrdruf

Erinnerung und Mahnung

Bei langfristigen Vermietungen, besonders bei Monteuren aus Firmen kann eine Rechnungslegung vereinbart werden. Die Zahlungen müssen stets vor Ablauf des in Rechnung gestellten Mietende eingehen. Die auf der Rechnung beschriebene Zahlungsfrist ist einzuhalten. Sollte diese nicht eingehalten werden, werden die geschuldeten Mietbeträge direkt von den Mietern in Bar eingezogen. Bei Zahlungsunfähigkeit kann Betrug unterstellt werden, die zur Anzeige bei der örtlichen Polizei kommt. Die Feststellung der Personalien der Mieter wird fotodokumentiert. Sollte diese nicht gestattet werden, wird eine Personalienfeststellung durch die örtliche Polizei durchgeführt. Im Anschluss wird das Hausrecht durchgesetzt und die Mieter der Wohnung verwiesen. Ein Zustandsprotokoll über die Mietwohnung wird festgestellt, um ggf. weitere Forderungen auf den Rechtsweg geltend zu machen.

Die Firmen werden bei Überschreitung der Zahlungsfrist innerhalb 24 Stunden auf das Versäumnis hingewiesen (Erinnerung). Ein neues Zahlungsziel wird vereinbart. Sollte diese Frist ebenfalls nicht eingehalten werden, folgt die erste Mahnung. Mit diesem Tag fallen Verzugszinsen an, die dem Zinssatz des geduldeten Überziehungskredits unserer Hausbank entsprechen. Eine Bearbeitungsgebühr von 12 Euro je Schreiben zur Mahnung wird berechnet.

Mit der 2. Mahnung kann eine Strafanzeige bei der örtlichen Polizei wegen Betrug aufgegeben werden. In der Regel wird der Auftraggeber über diese Strafanzeige seines Nachunternehmers angezeigt. Weitere Informationen an relevante Behörden des Mietschuldners behalten wir vor. Häufig schließt dies die Firmen von öffentlichen Aufträgen aus. Die Übergabe an ein Inkassobüro ist möglich.

Firmendaten (wie auch Informationen von Strafanzeigen) werden dann von Amts wegen unter der Firmenauskunft GENIOS (German Business Information - Firmenprofile), unter Firmenauskunft und andere Portale und Firmeninformationen abrufbar sein. Damit kann sich der potentielle Kunde über die Zuverlässigkeit des Unternehmens informieren. Zahlungsunregelmäßigkeiten wirken sich nicht gut auf Akquise aus.

Sollten Sie aus wirtschaftlichen Gründen in Zahlungsverzug kommen - Nichtzahlung ist nicht sinnvoll - wenden Sie sich an uns und beantragen Sie ein verlängertes Zahlungsziel.

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